Unsere Leistungen
Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad
§45 SGB XI
Pflegebedürftig – und trotzdem mittendrin im Leben.
Wir von Herzblüte begleiten Sie durch den Alltag und bieten Ihnen Leistungen, die über den Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI abgerechnet werden können.
Unsere Angebote richten sich an Menschen mit einem Pflegegrad (ab Stufe 1) und umfassen:
Haushaltshilfe
– Reinigung der Wohnung
– Unterstützung beim Wäschewaschen und Einkaufen
– Hilfe bei alltäglichen Aufgaben
Begleitung und Betreuung
– Fahrdienst
– Spaziergänge, Gespräche und gemeinsame Aktivitäten
– Begleitung zu Arztterminen, Behörden oder Friseur
– Förderung der Selbstständigkeit und Teilhabe
Entlastung für Angehörige
– Stundenweise Betreuung zu Hause
– Verlässliche Unterstützung im Alltag
– Entlastung und emotionale Hilfe für pflegende Familienmitglieder
Abrechnung über Pflegekasse möglich
Unsere Leistungen können über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € abgerechnet werden – wir beraten Sie gern zur Antragstellung und übernehmen auf Wunsch die Abwicklung.
Herzblüte – Hilfe im Alltag mit Herz.
Weil Pflege mehr ist als Versorgung – es ist Beziehung, Vertrauen und Lebensfreude.



§45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag
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Zweck: Diese Angebote sollen den Alltag Pflegebedürftiger erleichtern und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen entlasten.
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Beispiele: Dazu gehören Betreuungsgruppen, Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleitun
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Anerkennung: Damit diese Angebote abgerechnet werden können, müssen sie durch die zuständige Landesbehörde anerkannt sein.
§45b SGB XI: Der Entlastungsbetrag
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Anspruch:
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro.
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Verwendung:
Dieser Betrag kann zur Finanzierung der nach § 45a anerkannten Angebote genutzt werden.
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Zusätzliche Möglichkeit:
Über den Entlastungsbetrag hinaus können bei Pflegegrad 2 oder höher auch bis zu 40 % ungenutzter Pflegesachleistungen für solche Angebote eingesetzt werden.
Zusammenfassend:
§45a SGB XI schafft den Rahmen für Angebote zur Alltagsunterstützung, die eine Anerkennung durch die Landesbehörden benötigen. §45b SGB XI stellt den finanziellen Anreiz (den Entlastungsbetrag) bereit, um diese Angebote zu nutzen und so die häusliche Pflegesituation zu verbessern.
